Derzeit sind nur juristische Personen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat zur Teilnahme am LDS-Marktplatz berechtigt.
Datenanbieter können frei über die Lizenzrichtlinien für die von ihnen angebotenen Datenbestände entscheiden, sie können also je nach Land des Nutzers unterschiedliche Lizenzgebühren festlegen, sofern die Europäische Kommission diese Politik nicht einschränkt.