Mit ihrem Beitritt verpflichten sich die Datenanbieter, die LDS-Geschäftsbedingungen zu akzeptieren, und sind nur dann berechtigt, Datenprodukte anzubieten, wenn diese vollständig im Besitz des Stakeholders sind, der das Angebot veröffentlicht (oder klare Vertriebsrechte für diesen enthalten).
Zu einem späteren Zeitpunkt wird es Anleitung und Unterstützung im Einklang mit dem LDS geben, um Stakeholdern zu helfen, ihre Datenbestände im Einklang mit den europäischen Vorschriften und Richtlinien zu halten, aber die letztendliche Verantwortung wird immer bei den Datenanbietern bleiben.